Sehr geehrter Kunde, wir setzen unser Wissen und Können ein, um Ihre Veranstaltung sorgfältig vorzubereiten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln. Allerdings geht es nicht ohne die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen für Zombie-SWAT:
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von zwischen MW Event-Management & Moderationen, vertreten durch Herrn Marc Wiebusch, Bernhard-Feilchenfeld-Str. 13, 50969 Köln (im folgenden „Zombie-SWAT“ genannt) und deren Kunden geschlossenen Verträge über die Erbringung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Zombie-SWAT als Veranstaltung (nachfolgend „Leistungen“ genannt).
1.2 Kunde von Zombie-SWAT kann entweder ein einzelner Teilnehmer an einer solchen Veranstaltung sein oder aber ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bzw. eine sonstige Person, die einen oder mehrere Teilnehmer (Gruppe) zu einer Veranstaltung von Zombie-SWAT anmeldet. In den letztgenannten Fällen stellt der Anmelder sicher und garantiert gegenüber Zombie-SWAT, dass die von ihm gemeldeten Teilnehmer mit der Anmeldung und den vorliegenden AGB einverstanden sind. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 18 Jahre.
1.3 Bei den Veranstaltungen von Zombie-SWAT gibt es zudem auf einen bestimmten Teilnehmerkreis begrenzte (sog. „geschlossene“ oder „exklusive“) Veranstaltungen, die individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sind, und sog. „öffentliche Veranstaltungen“, an denen grundsätzlich einzelne Kunden ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe teilnehmen können. Bei öffentlichen Veranstaltungen kann der Kunde keinen anderen Teilnehmer entsenden. Öfftenliche Termine finden bei einer Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen statt.
1.4 Die Leistungen von Zombie-SWAT können zudem (je nach Auftrag) die Erbringung von „Eigenleistungen“, die Beauftragung von „Drittleistungen“ oder die Vermittlung von „Fremdleistungen“ beinhalten:
Im ersten Fall („Eigenleistungen“) erbringt Zombie-SWAT die Leistungen selbst oder durch eigene Schauspieler, z.B. die Organisation und Durchführung der jeweiligen Zombie-SWAT-Veranstaltung, Beauftragung und Einbindung der Schauspieler, Erstellung von Werbematerialien und Broschüren oder Festlegung einer individuellen Agenda.
Im Fall der Einschaltung Dritter erfolgt die Beauftragung dieser Dritten entweder im Namen und im Auftrag von Zombie-SWAT („Drittleistungen“) oder namens und im Auftrag des Kunden („Fremdleistungen“). Dies ist in der Auftragsbestätigung von Zombie-SWAT kenntlich gemacht. Die Fremdleistungen betreffen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten und/oder Fahrzeugen, das Catering sowie sonstige Gastronomiedienstleistungen. Die Erbringung von Fremdleistungen ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Leistungen von Zombie-SWAT. Mit der Auswahl des Dritten und der Vermittlung der Fremdleistung ist die von Zombie-SWAT geschuldete Leistung erbracht. Zombie-SWAT übernimmt keine Gewähr für die mangelfreie Erbringung der Fremdleistung.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von Zombie-SWAT sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens Zombie-SWAT (nachfolgend Auftragsbestätigung) unter Einbeziehung dieser AGB zustande.
2.3 Soweit Drittleistungen vereinbart sind, beauftragt Zombie-SWAT diese Leistungen nach erfolgter Auftragsbestätigung beim Dritten im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden.
2.4 Die Beauftragung von Fremdleistungen erfolgt namens, in Vollmacht und im Auftrag des Kunden. Die Rechte und flichten aus dem Vertrag über Fremdleistungen bestehen allein zwischen dem Kunden und dem Dritten; Zombie-SWAT wird hierbei nur als Vermittler tätig.
2.5 Gutscheine: Gutscheine (auch von mydays.de, bzw. anderen Kooperations- und Vertragspartnern) sind nur Teilnahmeberechtigt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen bei einer Veranstaltung erreicht wird. Darüber hinaus muss der Gutschein eine gültige Gutschein-Nummer besitzen. Eine (Bar)-Auszahlung, oder ein Recht auf Teilnahme an einem bestimmten Termin ist ausgeschlossen. Die Gutschein-Gültigkeit beträgt drei Jahre ab Austellungsdatum/Rechnungsdatum. Die Storno-Gebühr für Gutscheine beträgt 25% (Prozent) vom Gutscheinwert.
3. Leistungsumfang
3.1 Für den Umfang der von Zombie-SWAT zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Zombie-SWAT maßgeblich.
3.2 Geringfügige Änderungen der Leistungen (einschließlich einer örtlichen und zeitlichen Verlegung der Veranstaltung) bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3.3 Zombie-SWAT ist berechtigt, frei zu bestimmen, welche und wie viele Personen (Schauspieler) eingesetzt werden.
3.4 Zombie-SWAT ist zu Teilleistungen berechtigt.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Für die Leistungen von Zombie-SWAT ist vom Kunden die in der Auftragsbestätigung genannte Vergütung zu entrichten. Bei Drittleistungen sind die von Zombie-SWAT verauslagten Kosten zu ersetzen. Ergänzend gelten die bei Auftragserteilung geltenden Vergütungssätze von Zombie-SWAT und/oder des Dritten. Sämtliche Preise sind nach § 25 UStG. Endverbraucherpreise (kein MwSt.-Ausweis). Für Unternehmen kommt die USt. in Höhe von 19% (Prozent) hinzu.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die in der Auftragsbestätigung festgelegte Vergütung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zombie-SWAT ist zudem berechtigt, insbesondere bei Drittleistungen einen Vorschuss zu verlangen.
4.3 Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sofort ab Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
4.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber der Zombie-SWAT nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Zombie-SWAT anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5 Die Erbringung von Fremdleistungen wird dem Kunden grundsätzlich von dem Dritten direkt in Rechnung gestellt und ist unverzüglich zu begleichen.
5. Storno
5.1 Zombie-SWAT ist bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl für offene Veranstaltungen berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
5.2 Bei einer von Zombie-SWAT zu vertretenden Nichtdurchführung einer Veranstaltung erhält der Kunde die bereits entrichtete Vergütung erstattet.
5.3 Der Kunde hat das Recht, bis zu vierzehn Tagen vor dem Veranstaltungstermin zu stornieren. Zombie-SWAT ist allerdings berechtigt, eine Stornogebühr einzubehalten bzw. zu berechnen. Diese Stornogebühr beträgt 50% (Prozent) der Vergütung, wenn die Erklärung des Kunden acht Tage vor der Veranstaltung bei Zombie-SWAT eingeht, danach 100% (Prozent). Dritt- und/oder Fremdleidtungen, oder vergebliche Aufwendungen, die nicht mehr (vollständig) storniert werden können, sind vom Kunden zu erstatten.
5.4 Dem Kunden bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5.5 Link zur künftigen EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
6. Pflichten des
Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige in der Auftragsbestätigung dargestellten Mitwirkungspflichten einzuhalten. Dies sind bei geschlossenen Veranstaltungen insbesondere die unverzügliche Prüfung und Freigabe im Fall von Gestaltungsalternativen und Vorschlägen.
6.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr. Voraussetzung für die Teilnahme an der Veranstaltung ist ein guter Gesundheitszustand und ausreichende Kondition, sowie die vorlage der/des ausgefüllten und unterschriebenen Verzichtserklärung, bzw. Haftungsausschlusses.
6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht gestört wird. Zombie-SWAT hat insoweit ein „Hausrecht“, insbesondere wenn es um den Schutz anderer Kunden oder Dritter bei der Veranstaltung geht.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen von Zombie-SWAT Folge zu leisten. Bei nachhaltiger Störung der Veranstaltung durch den Kunden oder bei übermäßiger Alkoholisierung ist Zombie-SWAT berechtigt, den Kunden von einer weiteren Teilnahme auszuschließen; der Anspruch von Zombie-SWAT auf die vereinbarte Vergütung bleibt bestehen.
7. Fotos und
Filmaufnahmen
7.1 Der Kunde ist berechtigt, nach der Veranstaltung Fotos oder sonstige Aufnahmen zu machen, sofern die Rechte der anderen Teilnehmer nicht verletzt oder welche dazu geeignet sein können, die Rechte von Zombie-SWAT nach Ziffer 8 zu gefährden.
7.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass auf den Veranstaltungen von Zombie-SWAT teilweise Aufnahmen (Fotos, Video) gemacht werden und diese auch zu Werbezwecken von Zombie-SWAT verwendet werden können. Der Kunde ist berechtigt, sein diesbezügliches Einverständnis für die Zukunft zu widerrufen.
8. Urheberrechte
8.1 Der Kunde und Zombie-SWAT sind sich darüber einig, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung von Zombie-SWAT erbrachten Leistungen (es sei denn, es handelt sich nachweislich um nicht schutzfähige Leistungen) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz und Wettbewerbsrecht, geschützt sind.
8.2 Sämtliche Rechte an allen schutzfähigen Leistungen (einschließlich Angebot, Präsentation und Vorführung sowie Ideen und Gestaltung) stehen ausschließlich Zombie-SWAT zu.
9. Haftung
9.1 Zombie-SWAT übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Dritte bei der Erbringung von Fremdleistungen entstehen.
9.2 Zombie-SWAT haftet im Fall einer Verletzung ihrer Pflichten für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.
9.3 Für sonstige Schäden haftet Zombie-SWAT im Fall einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern sich nicht aus einer von Zombie-SWAT übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
9.3.1 Zombie-SWAT haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
- für Schäden, die durch arglistiges Verhalten seitens Zombie-SWAT verursacht wurden;
- für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Zombie-SWAT oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
9.3.2 Zombie-SWAT haftet für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur begrenzt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
9.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung von Zombie-SWAT ausgeschlossen, bzw. gilt die unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung des Kunden.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Köln, sofern in der Auftragsbestätigung kein abweichender Erfüllungsort festgelegt ist.
10.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags sowie der übrigen Bedingungen dieser AGB nicht berührt.
10.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
10.4 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform abbedungen werden soll.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt unserer AGB, bzw. mit Hinweis auf diese Belehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtszeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
MW Event-Management & Moderationen
Bernhard-Feilchenfeld-Str. 13
50969 Köln
E-Mail Adresse: info@event-mw.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines Wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung, sowie Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht, oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückzugewähren, bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen, müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Stand Mai 2016